Charta von Brüssel

für die Schaffung eines Europäischen und eines Internationalen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit

In Erwägung des unveräußerlichen Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt und des Risikos, dass der bereits erreichte Verlust der Artenvielfalt unumkehrbar sein könnte,

Möchten wir, die Initiatoren

Wir haben uns deswegen dazu entschieden, gemeinsam die folgende Stellungnahme abzugeben:

  1. Alle unterzeichnenden Organisationen werden ab sofort alle Initiativen, sowohl bereits existierende als auch geplante, unterstützen, die der Zivilgesellschaft erlauben, diejenigen, die für Umweltdelikte und Straftaten verantwortlich sind und somit die weltweiten natürlichen Ressourcen und die menschliche Gesundheit gefährden, zu identifizieren und zumindest moralisch zu verurteilen, zum Beispiel den Internationalen moralischen Gerichtshof für Verbrechen gegen die Natur und die Umwelt, oder den Gerichtshof der Völker.
  2. Ein zweiter historischer Schritt könnte die Einrichtung eines EUROPÄISCHEN STRAFGERICHTSHOFS FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT sein, in Anlehnung an die Anhörung des Präsidenten der Internationalen Akademie der Wissenschaften und Umwelt, Prof. Abrami, am 10. Juli 2010 vor dem Umweltausschuss des Europaparlaments, nach welchem ein Bericht der Fachabteilung „Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten“ der Generaldirektion „Interne Politikbereiche“ folgendermaßen Stellung nahm: „Die Einrichtung einer spezialisierten Kammer am Europäischen Gerichtshof, oder eines Fachgerichts am Gerichtshof, mit rechtlicher Zuständigkeit für den Umweltschutz, wäre ein realistisches mittelfristiges Ziel“; die FME-ILE hat diese Initiative unterstützt, welche zu einer Veränderung des Statuts des Europäischen Gerichtshof führen könnte; die Anerkennung der Notwendigkeit strafrechtlicher Sanktionen für Umweltverbrechen (Richtlinie 2008/99/EC) und die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft könnten als erste Schritte in diese Richtung angesehen werden; die Verschärfung möglicher Sanktionen und die Anerkennung des Ökozidsals Straftat, wie es von der Bürgerinitiative Stoppen wir den Ökozid in Europage fordert wird, sind auch Teil dieses Prozesses;
  3. Das endgültige Ziel ist ein INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT. Dies ist durch eine Revision des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 121, 122 und 123) möglich, indem die Umweltkatastrophe als eines der Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeführt wird, welche es ermöglichen würde, diejenigen Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen, welche vorsätzlich gehandelt haben. Durch dieses Verbrechen der Umweltkatastrophe, könnte ein effektiver internationaler Schutz der Ökosysteme ermöglicht werden, im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (vgl. Trail Fall und Korfu-Kanal-Zwischenfall), aus welcher auch das Völkergewohnheitsrecht hergeleitet wird, demzufolge Staaten “die Verantwortung haben, sicherzustellen, dass Aktivitäten unter ihrer Rechtshoheit oder Kontrolle keine Umweltschäden verursachen, die Auswirkungen auf andere Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen des nationalen Zuständigkeitsbereichs haben“, wie das Prinzip 21 der Stockholmer Erklärung aus dem Jahr 1972 und das Prinzip 2 der Konferenz von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 bekräftigen.

Die unterzeichnenden Parteien verfolgen ebenso mit Interesse, manche unter ihnen aktiv unterstützend, die Aufnahme einer neuen Straftat namens „Ökozid“ als fünftes Verbrechen gegen den Frieden.

Um dieses Ziel zu erreichen möchten wir, die Initiatoren:

  1. Auch andere interessierte Organisationen einladen, den Aufruf zur Schaffung eines Europäischen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheitauf Grundlage der von der EU entwickelten Prinzipien wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen zu unterstützen.
  2. Interessierte Organisationen und die globale Zivilgesellschaft im Allgemeinen einladen, den Aufruf zur Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit zu unterstützen, durch Weiterentwicklung der aktuellen Kompetenzen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nach im Vertrag festgelegten legalen Verfahren (Revision und Antragsänderungen) und die Aufnahme der Umweltkatastrophe als neue konkrete Straftat.
  3. Den UN-Generalsekretär daher auffordern, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
    • weltweite Umweltkatastrophen aufzulisten, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der Gesundheit und damit verbundene wissenschaftliche und technologische, sowie kulturelle und anthropologische Aspekte;
    • die nötigen Verfahren für die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit und wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen Umweltrecht, die Menschen und Ökosysteme geschädigt haben, in Gang zu bringen;
  4. Alle interessierten Organisationen und die Zivilgesellschaft einladen, die Anerkennung des Verursacherprinzips im Umweltschutz als rechtliches Prinzip mit universeller Gültigkeit und möglichen Sanktionen, die Wiederherstellung ökologischen Schadens, sowie wirklichen juristischen und gerichtlichen Schutz der Ressourcen im Sinne eines effektiven und solidarischen Multilateralismus durch die Vereinten Nationen und Staaten zu fordern.
  5. uns in jedem Fall als gemeinsame Plattform organisieren, um unser gemeinsames Ziel zu verfolgen und weiter zu konkretisieren.